Bildung als Bürgerrecht oder: wozu Bildung?
Timo Hoyer
Espaço Pedagógico · 2017
doi:10.5335/rep.v24i3.7762 (opens in a new tab)
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Abstract
Der Text befasst sich mit dem Schlüsselbegriff der deutschen Pädagogik: “Bildung”. Einleitend werden dessen semantische Unschärfe und Doppeldeutigkeit benannt sowie terminologische Abgrenzungen zu den Nachbarbegriffen “Ausbildung” und “Erziehung” vorgenommen. Als ein wesentliches Strukturmerkmal von Bildung wird anschließend dessen Prozesscharakter herausgestellt. Bildung ist ein chronokratisches, auf Zeit und Zeitlichkeit beruhendes Phänomen, was an konkreten Beispielen (subjektiv: Lernzeit, objektiv: Schulzeiten) erläutert wird. Bildung ist überdies ein topographisches Phänomen, da es an subjektiven (An-)Ordnungen und objektiven Räumlichkeiten gebunden ist; auch dieses Strukturmerkmal wird exemplarisch konkretisiert (Lebensweltentwürfe, Schulhausarchitektur). Nach diesen formalen Bestimmungen von Bildung wird die Problematik der Zielperspektive von Bildung aufgeworfen. Dies geschieht anhand der Frage nach dem Wozu von Bildung. Ausgehend vom klassischen, neuhumanistischen Verständnis, das den Selbstzweck von Bildung (Zweck an sich) betonte, entwickelt der Vortrag ein gesellschaftspolitisch und demokratisch ausgerichtetes Bildungskonzept, das auf das von den Soziologen Ralf Dahrendorf postulierte Bürgerrecht auf Bildung hinausläuft. Auf zwei Leitziele zugespitzt wird die Frage nach dem Wozu der Bildung beantwortet: die Leitziele lauten Glück (gelingendes Leben) und Gerechtigkeit (Moralität).
Abstract licence: CC BY-NC-ND
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