Der Film im Geographieunterricht
G. Pool
Geographica Helvetica
doi:10.5194/gh-8-261-1953 (opens in a new tab)
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Abstract
PoolDer Unterrichtsfilm ist heute kein Unbekannter mehr.Seit seiner Einführung als Hilfsmittel des modernen Unterrichtes sind mehr als 30 Jahre vergangen.Am 8. Oktober 1922 hatte Prof. Dr. E. Rüst, Zürich, an der Tagung des Vereins Schweizerischer Gymnasiallehrer seine Leitsätze über den Unterrichtsfilm vorge¬ tragen und diese wurden allgemein gutgeheißen.Dennoch ist bis heute die Diskussion über den Wert des Unterrichtsfilmes nicht abgeschlossen.Es sind weniger die grund¬ sätzlichen als die Probleme methodisch-didaktischer Art, wie Fragen der Filmge¬ staltung für die verschiedenen Schulfächer, die immer wieder neu aufgeworfen werden.Mit der äußerst raschen Entwicklung der Unterrichtsfilmproduktion, beson¬ ders im Ausland, gingen auch die Ansichten immer mehr auseinander, so daß es \v*ünschbar erscheint, an dieser Stelle vom besonderen Standpunkt des Geographie-Unterrichtes alle Fragen einer erneuten Prüfung zu unterziehen.Dabei wollen wir uns bewußt bleiben, daß eine Einigung wohl nur über die wesentlichsten Punkte möglich ist, da bei der Beurteilung eines bestimmten Beispieles sich die persönlichen Meinungen nie auf einen Nenner bringen lassen werden.Das dürfte aber nur von Vorteil sein, da wir sonst rettungslos einem unerwünschten Schematismusverfallen.Die von ROst aufgestellten Forderungen gelten heute noch.Es sind die folgenden: 1. Der Film zeigt Vorgänge, bei denen die Bewegung wesentlich ist.Die besondere Eigenart des Filmes ist, daß er durch die rasche Folge der Einzelbilder die Bewegung zeigt, die nicht nur mechanische Bewegung sein muß, sondern auch in der Spannung, im Rhythmus der Bildfolge ge¬ legen sein kann.Die besondere psychophysiologische Situation, in die der Zuschauer durch das Film¬ geschehen versetzt wird, kann hier in positivem Sinne ausgenützt werden.Ein Beispiel dafür sei der Paricutiu-Film" (Z 301, Ba 205, Be 255, SG 159).2. Der Unterrichtsfilm gehört voie das Lichtbild in den Unterricht.Dieser Leitsatz erscheint selbst¬ verständlich, und doch muß er immer wieder erneut betont werden.Wie es niemandem einfallen dürfte, Lichtbilder zu einer andern Zeit als in der Unterrichtsstunde, zu welcher sie gehören, zu zeigen, so darf auch der Unterrichtsfilm nicht zu einer anderen Zeit als in der Unterrichtsstunde vorgeführt werden, wenn er dem Schüler nicht zur Unterhaltung mit mehr oder weniger Belehrung dienen soll.
Abstract licence: CC BY
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